DUStel starter
Die Rufnummernmitnahme (Import) einer oder mehrerer Ihrer Rufnummern zur dus.net ist kostenlos. Ebenso ist die Mitnahme Ihrer bei uns liegenden Rufnummer(n) zu einem anderen Anbieter (Export) kostenlos.
Ab dem 01.07.2023 fällt jedoch beim DUStel starter für bis zu zehn portierte Rufnummern eine jährliche Verwaltungspauschale von maximal EUR 5,00 (inkl. USt.) an. Dieser Betrag gilt für bis zu 10 Rufnummern.
Beispiel:
– es wird eine Rufnummer zur dus.net portiert = EUR 5,00/pro Jahr
– es werden 5 Rufnummern zur dus.net portiert = EUR 5,00/pro Jahr (für alle)
!!! Für Bestandskunden, also für bestehende Tarife die vor dem 01.07.2023 angelegt wurden, gilt die Verwaltungspauschale nicht !!!
DUStel business flex
Die Rufnummernmitnahme (Import) einer oder mehrerer Ihrer Rufnummern und auch von Rufnummernblöcken zur dus.net ist kostenlos. Im DUStel business flex Tarif fallen allerdings monatliche Kosten pro Ortsnetzrufnummern an. Einzelrufnummern und bis 50er Rufnummernblöcke werden pro Rufnummer mit EUR 0,42 berechnet, größere Blöcke (z.B. 70er oder 100er) mit EUR 0,36. D.h. also, bei einem 30er Rufnummernblock, ob mit oder ohne Abfragestelle würden EUR 12,60 zzgl. USt. pro Monat anfallen, bei einem 100er Block EUR 36,00.
DUStel complete
Beim DUStel complete fallen für bis zu 10 Rufnummern weder Portierungskosten, noch Verwaltungspauschalen an. Hier ist mit dem monatlichen Grundentgelt bereits alles abgegolten.
Allgemeine Informationen
Auch nach der Portierung muss der Ortsnetzbezug weiterhin bestehen. Eine Mitnahme von Rufnummern aus einem Ortsnetz bei gleichzeitigem Wohn- oder Firmensitzwechsel in ein anderes Ortsnetz ist nicht erlaubt.
Den Anbieterwechseltermin legt immer der abgebende Anbieter fest und geht meist einher mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Während der Vertragslaufzeit werden Rufnummern vom abgebenden Anbieter nicht vorzeitig freigegeben. Ausnahmen gibt es wenn überhaupt lediglich bei reinen VoIP-Providern oder wenn Sie mit dem alten Anbieter eine Sonderregelung getroffen haben.
Das Herauslösen einzelner Rufnummern aus einem Vertrag ist meist nur bei reinen VoIP-Anbietern möglich. Anbieter wie z.B. die Telekom oder Vodafone erlauben dieses nicht. Diese Anbieter geben die Rufnummern nur im Gesamten oder einzelne beim gleichzeitigen Wegfall der restlichen und ausschließlich in Verbindung mit einer Anschlusskündigung ab. Für alle gilt, auch für uns, aus Anlagenanschlüssen bzw. Rufnummernblöcken lassen sich natürlich nicht einzelne Rufnummern herauslösen.